Hygienekonzept

Zutritt zu den Yoga-Stunden im Präsenz-Unterricht

Haben Personen, die vorab online einen Kursplatz erworben und schriftlich die dazu benötigten Zulassungs-Dokumente per E-Mail eingereicht haben.

Außerdem gilt die 3G Regelung:

Geimpftgenesen oder negativ getestet.

Der Testnachweis eines Schnelltest darf bis zu 24 Stunden, der eines PCR-Test bis zu 48 Stunden zurückliegen.

Maßnahmen zur Reduktion des Infektionsrisikos

Während eines Gruppen-Kurses bleiben die Fenster des Yoga-Raumes durchgängig geöffnet. Die Raumluft wird zusätzlich mit einem Aerosol-Filter gereinigt. Außerdem wird der Yoga-Raum nach jedem Gruppen-Kurs für 15 Minuten gelüftet.

Jeder/m Kursteilnehmer*in ist ein Mindestabstand von 1,5 m in alle Richtungen gegeben. Die maximale Teilnehmer*innenzahl pro Kurs wird begrenzt: Jeder/m Teilnehmer*in stehen 7 qm zur Verfügung. Dieser Platz wird durch eine vom Yogalehrenden bereit gelegte Yogamatte vorgegeben.

Eine persönliche Yogamatte muss in den Yoga-Kurs mitgebracht werden.

Für die Ausleihe eines Sitzkissens muss ein sauberes Badehandtuch zur Abdeckung mitgebracht werden. Hilfsmittel wie Yogaklötze und Styroporunterlagen müssen nach Gebrauch desinfiziert werden.

Hinweise und Informationen zum Verhalten

Nach Betreten des Yoga-Studios ist es verpflichtend, dass die Kursteilnehmer*innen ihre Hände desinfizieren.

Außerhalb der Yogamatte besteht im Yoga-Studio inkl. der Umkleidekabinen zudem eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Der Abstand von mindestens 1,5 Metern ist stets einzuhalten, Körperkontakt ist unzulässig.

Kursleiter*innen können zur Ausübung ihrer Tätigkeit unter Wahrung der Abstandsregeln auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichten.

Nießetikette

Husten und Nießen bitte in ein Taschentuch oder in die Armbeuge, niemals in die Hände.

Übersee, 17.02.2022